Grunderwerbsteuerbescheid

Der Notar ist verpflichtet, das Finanzamt binnen zwei Wochen von der Beurkundung des Kaufvertrags zu unterrichten. Ca. 4-8 Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages erhält der Käufer den Grunderwerbsteuerbescheid. Hierin wird die Steuer festgesetzt, die für den Erwerb des Grundbesitzes anfällt. In Hessen sind dies zurzeit 6 % vom Kaufpreis (ohne Inventar und Instandhaltungsrücklage beim Kauf einer Eigentumswohnung).