Grundschulden

Die Grundschuld ist eine Belastung, die im Grundbuch eingetragen wird. Sie dient der Sicherung von Darlehensforderungen. Die Grundschuld ist nicht an ein bestimmtes Darlehen gebunden und bleibt somit auch nach der Rückzahlung des Darlehens in ihrer Höhe bestehen.
Kann der Darlehensschuldner sein Darlehen nicht mehr bezahlen, hat die Gläubigerin (beispielsweise die Bank) die Möglichkeit, die Darlehensforderung im Wege der Zwangsversteigerung aus dem Grundstück zu realisieren.