Erbauseinandersetzung

Die Erbauseinandersetzung ist das Verfahren, bei dem die Erbengemeinschaft aufgelöst wird und der Nachlass an die Miterben verteilt wird. Jeder Miterbe kann jederzeit die Auflösung der Erbengemeinschaft verlangen. Oft ist diese Erbauseinandersetzung von Konflikten unter den Miterben begleitet und es sind Kompromisse zu finden. Zu beachten ist, dass alle Erben zustimmen müssen, sodass Lösungen oft auch von einzelnen Erben blockiert werden.

In diesem Fall kann ein Erbe eine Teilungsversteigerung beantragen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da eine solche Teilungsversteigerung mit einem erheblichen Verlust von Vermögen gekoppelt sein kann. Ist keine Einigung möglich, ist das letzte Mittel die sogenannte Erbauseinandersetzungsklage. Möglichkeiten der Teilung des Nachlasses sind zunächst die einvernehmliche Verteilung von Geld, Wertpapieren und sonstigen Gegenständen. Ferner der Verkauf eines Erbteils, die Abschichtung oder die Anwachsung. Oder schließlich die Erbauseinandersetzungsklage.