Treuhandgebühr

Die Treuhandgebühr ist eine Gebühr für die Notarin, die anfällt, wenn die eingetragene Gläubigerin ihre Löschungsunterlagen nur gegen Beachtung eines Treuhandauftrages an die Notarin übersendet.

Hierfür wird eine Treuhandgebühr in Höhe von 0,5 aus dem Wert der Ablösesumme erhoben. Gibt es mehrere Treuhandaufträge zu beachten, fällt diese Gebühr für jeden Treuhandauftrag gesondert an.

Diese Gebühr hat der Verkäufer zu tragen, da die Kosten der Lastenfreistellung in seiner Sphäre liegen und nach dem Kaufvertrag von ihm zu zahlen sind.