Teilungsversteigerung

Die Teilungsversteigerung ist eine spezielle Form der Zwangsversteigerung, sie ist geregelt im Gesetz über die Zwangsversteigerungen und wird auch Auseinandersetzungsversteigerung genannt. Ziel ist es, das in einer Immobilie gebundene Vermögen in einen teilbaren Geldbetrag umzuwandeln, um so im Rahmen einer Erbauseinandersetzung das Vermögen nach Erbteilen (Quoten) verteilen zu können. Die Teilungsversteigerung kommt meist als letztes Mittel im Rahmen des Versuchs einer Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft zum Zuge, und zwar immer dann, wenn sich die Miterben über die Verteilung einer Immobilie nicht einigen können und keine andere Auseinandersetzung möglich ist. Jeder Miterbe kann einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen. Zu beachten ist jedoch, dass bei einer Teilungsversteigerung der Erlös im Vergleich zum freien Verkauf der Immobilie in den allermeisten Fällen deutlich geringer ausfällt.