Die Vollzugsgebühr ist eine Gebühr für die Notarin, die im Zusammenhang z. B. mit der Veräußerung von Grundbesitz erhoben wird, wenn die Notarin auch beim Vollzug des Vertrages tätig wird (z. B. Einholen von Genehmigungen pp.) Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Art der Vollzugstätigkeit der Notarin.