Ihre Notarin für Eheverträge, Güterstand & Scheidungsregelungen
So sichern Sie sich ab
Verschiedene familienrechtliche Regelungen wie zum Beispiel Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen im Rahmen einer Scheidung bedürfen der notariellen Beurkundung. Da es sich in diesem Bereich meist um sehr persönliche und teilweise auch emotional belastende Angelegenheiten der Beteiligten handelt, ist eine vertrauensvolle Beratung und Zusammenarbeit besonders wichtig.
Meine Dienstleistungen in den Bereichen Eheschließung & Scheidung
Um Streitigkeiten so weit wie möglich zu vermeiden und erbrechtliche sowie weitere Vorteile zu nutzen, gestalte ich für Sie rund um die Eingehung oder Beendigung von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften:
- proaktive auf die individuellen Wünsche angepasste Eheverträge
- ehevertragliche Regelungen zum Thema „Unterhalt“
- bi-nationale Eheverträge unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte
- einvernehmliche Regelungen im Rahmen der Scheidung
- sowie steuerlich und erbrechtlich optimierte Wechsel des Güterstands („Güterstandsschaukel“).
FAQ im Bereich Eheschließung & Scheidung
Häufig kommen die Beteiligten mit nachfolgenden Fragestellungen auf mich zu:
Brauche ich überhaupt einen Ehevertrag?
Auch wenn der Gedanke an einen Ehevertrag oder eine mögliche Scheidung vor der Eheschließung für das Brautpaar unromantisch erscheint, steht fest: Eheverträge sind in bestimmten Konstellationen sinnvoll und schützen vor den ungewollten Folgen einer Trennung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn einer oder beide Parteien ein Unternehmen haben oder selbstständig sind.
Der gesetzlich geregelte Fall der Zugewinngemeinschaft sieht vor, dass die Vermögensverhältnisse der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie zum Zeitpunkt der Scheidung einander gegenübergestellt werden. Der Ehepartner, der in diesem Zeitraum einen höheren Zugewinn verzeichnet, muss die Hälfte der Differenz an den anderen Partner abführen. Dies kann in bestimmten Konstellationen zu einer Gefährdung des Unternehmens führen, da der Zugewinnausgleichsanspruch ein „cash“ Anspruch ist.
Wozu dient eine Scheidungsfolgenvereinbarung
Im Rahmen der Trennung und Scheidung einer Ehe kann es zu langwierigen, belastenden, teils sehr „unschönen“ und Energie raubenden Streitigkeiten zwischen den getrennten Eheleuten kommen. Viele Eheleute möchten dies jedoch – gerade im Hinblick auf gemeinsame Kinder – oft vermeiden. Gleichzeitig müssen die streitigen Punkte wie Zugewinn, Unterhalt, Versorgungsausgleich und vieles mehr jedoch geregelt werden. Nicht zuletzt, damit die getrennten Eheleute wieder harmonischer miteinander umgehen können. Denn ungeklärte Situationen hinterlassen Unsicherheit und Angst.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung dient genau diesem Zweck: die streitigen Punkte in einer notariellen Vereinbarung einvernehmlich zu regeln. Als Notar ist es dabei meine Aufgabe, die Interessen beider Eheleute herauszuarbeiten und zu berücksichtigen. Wenn eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung gelingt, können jahrelange und durchaus kostspielige Auseinandersetzungen vermieden werden.
Weitere Fragestellungen
Darüber hinaus werden mir zum Thema Ehevertrag und Scheidungsfolgen häufig folgende Fragen gestellt:
- Was beinhaltet ein Ehevertrag?
- Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
- Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung: Wo liegt der Unterschied?
- Welchen Sinn hat die Güterstandsschaukel?
- In welchen Fällen ist die Güterstandsschaukel zu empfehlen?
Vereinbaren Sie Ihren Termin
In einem persönlichen Beratungsgespräch erörtern wir gemeinsam Ihre persönlichen Fragen und Vorstellungen und erarbeiten dann ein maßgeschneidertes Ergebnis für Sie. Wir freuen uns auf Ihre Termin-Anfrage.
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Hilfreiche Beiträge zum Thema Ehe, Güterstand & Scheidung
Hier gibt es darüber hinaus eine Checkliste zum Thema Ehevertrag:
www.scheidung.de
Eine Checkliste im Falle einer Scheidung finden Sie hier:
www.scheidung.de
Der nachfolgende Link führt Sie zu einem von mir verfassten Artikel zum Thema Güterstandsschaukel:
www.notarin-rokuss.de