Treuhandauftrag

Im Rahmen des Anforderns von Löschungsunterlagen bei den eingetragenen Gläubigern (Banken und Sparkassen u.a.) schicken die Gläubiger die Unterlagen unter der Bedingung, dass diese erst beim Grundbuchamt zur Löschung eingereicht werden dürfen, wenn die noch offene Darlehensverbindlichkeit ausgeglichen wird. Diesen Treuhandauftrag hat die Notarin im Zuge der Kaufvertragsabwicklung penibel zu beachten.