Liegen die Voraussetzungen der Kaufpreiszahlung vor, übersendet die Notarin eine Kaufpreisfälligkeitsmitteilung per Einwurf-Einschreiben an den Käufer. In dieser werden genau die Anweisungen formuliert, an wen und in welcher Höhe der Käufer bzw. seine finanzierende Bank Zahlungen auf welches Konto zu leisten hat.