Ihre Notarin & Rechtsanwältin in Frankfurt
Beraten | Gestalten | Umsetzen
Mit meinem Team und meinem spezialisierten Netzwerk biete ich Ihnen als Notarin und Rechtsanwältin in Frankfurt langjährige Erfahrung in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Steuerrecht und Immobilienrecht. Ich bin unter anderem für in- und ausländische Unternehmer und deren Gesellschaften tätig. Zudem gestalte ich Familienholdings und betreue Beteiligungsgesellschaften, Bauträger sowie Privatpersonen.
Neben inländischen Sachverhalten berate und gestalte ich als Notarin und Rechtsanwältin in Frankfurt und Umgebung auch bei grenzüberschreitenden Fragestellungen. Daher gehören eine flexible und individuelle Vertragsgestaltung von höchster Qualität sowie eine zuverlässige und schnelle Abwicklung zum Anspruch an meine Arbeit. In Kombination mit einer vertrauensvollen und empathischen Beratung bilden diese Werte die Grundlage für eine zeitnahe und erfolgreiche Umsetzung Ihres Projekts.
Unsere Rechtsgebiete im Überblick
Gesellschaftsrecht | Erbrecht | Immobilienrecht | Steuerrecht
Als Ihr Notar in Frankfurt unterstütze ich Sie…
… in unternehmerischen Belangen des Gesellschaftsrechts, wie beispielsweise der Firmengründung samt Gesellschafts- und Beteiligungsverträgen. Meine Beratungsleistung umfasst jegliche Umwandlung von Unternehmen sowie das Aufsetzen von Holdingstrukturen.
… in Themen des Erbrechts, wie zum Beispiel das Erstellen von Testamenten, Erbverträgen sowie Vermögensübertragungen in vorweggenommener Erbfolge zu Lebzeiten. Darüber hinaus helfe ich Ihnen gerne bei der Nachfolgeplanung und Gestaltung von maßgeschneiderten vermögensverwaltenden Familienholdinggesellschaften. Gerne berate Sie zu diesen und damit verwandten Themen umfassend.
… in allen Fragestellungen rund um das Immobilienrecht. Egal ob Kauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung, der Bestellung von Grundschulden oder Schenkung einer Immobilie an ein Familienmitglied; gemeinsam finden wir die für Sie beste Lösung!
… bei Fragen im Bereich des Eherechts. Darunter fallen insbesondere die Gestaltung von Eheverträgen unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile für beide Ehepartner sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen und Güterstandsregelungen wie etwa die Güterstandsschaukel.