Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Ihre Notarin für Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Übergang auf die nächste Generation

Die Planung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge auf die nachfolgenden Generationen erfordert nicht nur den Blick auf rechtliche und steuerliche Aspekte, sondern auch auf die persönliche Situation und Ihre individuellen Wünsche. Was Sie hart erarbeitet und aufgebaut haben, soll natürlich auch für Ihre Familie, Kinder und Enkel dann Bestand haben, wenn Sie nicht mehr Sorge dafür tragen möchten oder tragen können. Das Gesellschaftsrecht bietet hier viele Möglichkeiten, den persönlichen und unternehmerischen Aspekten Ihrer Wunschnachfolge gerecht zu werden. Eine ungeeignete Nachfolgeplanung kann das Ende für ein Unternehmen oder ein Verlust von Teilen des Vermögens bedeuten. Daher muss diese Entscheidung mit Bedacht erfolgen. Der entsprechende Gesellschaftsvertrag und das jeweilige Testament müssen dabei sorgfältig aufeinander abgestimmt werden, um unerwünschte Ergebnisse und Konstellationen zu vermeiden. Unter Umständen sind im Vorfeld auch Umstrukturierungen des Unternehmens oder die Durchführung einer sogenannten Güterstandsschaukel sinnvoll.

Durch meine langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Steuerrecht habe ich in dem Bereich der Unternehmens- und Vermögensnachfolge umfangreiche Erfahrung. Ich bin daher überzeugt, auch für Sie das beste Ergebnis zu erzielen!

Meine Dienstleistungen im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Folgende Themen erarbeite ich mit Ihnen individuell auf Ihre Situation angepasst:

  • Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen,
  • Planung einer Nachfolgestruktur in enger Abstimmung mit dem Steuerberater
  • Gründung und Betreuung von Familiengesellschaften sowie die Schenkung von Anteilen an die Kinder (und Enkel)
  • Gestaltung der Gesellschaftsverträge in Abstimmung mit dem Testament
  • Vertragliche Gestaltung zur Absicherung der Kinder und des überlebenden Ehegatten, die nicht Teil der Unternehmensnachfolge sind

FAQ im Bereich der Nachfolgeplanung

Die Unternehmer beschäftigen zumeist folgende Themen:

Wie gewährleiste ich den Erhalt meines Vermögens in dem Rahmen, den ich mir wünsche?

Ob vererben oder verschenken: Bei beiden Varianten gibt es steuerliche und rechtliche Aspekte, die es zu beachten gilt. Gerne begleite ich Sie dabei, sich einen Überblick zu verschaffen sowie die passende Entscheidung zu treffen!

Wie finde ich sinnvolle Lösungen für alle Kinder und Enkel?

Gerade in familiären Angelegenheiten ist es oftmals schwierig, eine für alle gleichermaßen faire Lösung zu finden. Der Gesetzgeber bietet hierfür diverse Instrumente an, mit denen man auf Ihre individuellen Wünsche und die der Kinder und Enkel eingehen kann.

Welche Lösungen gibt es für die Kinder, die nicht unternehmerisch tätig werden möchten?

Nicht alle Kinder möchten in die Fußstapfen ihrer Eltern treten. Ein respektvoller Umgang mit dieser Entscheidung sowie eine individuell angepasste Alternative sind oft entscheidend für den langfristigen Familienfrieden. Auch hier bedarf es sorgfältiger gemeinsamer Überlegungen.

Welche Übergabeform ist für meine Situation am besten geeignet?

Im Rahmen der Unternehmensnachfolge gibt es verschiedene Formen der Übergabe. Es ist erforderlich, diese Unterschiede zu beleuchten und auch in steuerlicher Hinsicht unter Einbeziehung des Steuerberaters zu optimieren (bspw. Nutzung von Freibeträgen, Einsatz vor Nießbrauchsgestaltungen).

Unternehmensnachfolge

Weitere Fragestellungen

Darüber hinaus werden mir zum Thema Unternehmensnachfolge häufig folgende Fragen gestellt:

  • Auf welchem Weg kann ich das Familienvermögen im engeren Familienkreis halten?
  • Was ist eine vermögensverwaltende Familiengesellschaft und was sind deren Vorteile?
  • Wie bereite ich die komplexe Struktur meines Unternehmens zur Übergabe an die Unternehmensnachfolge vor?
  • Wie gestalte ich die Einbindung meiner Nachfolger?
  • Wo liegen steuerliche Unterschiede von Schenkung, Erbschaft, Pacht und Verkauf?
  • Wer haftet für bereits vorhandene Verbindlichkeiten?
  • Wie soll der Kaufvertrag bzw. der Übernahmevertrag aussehen?

Vereinbaren Sie Ihren Termin

In einem persönlichen Beratungsgespräch erörtern wir gemeinsam Ihre persönlichen Fragen und Vorstellungen und erarbeiten dann ein maßgeschneidertes Ergebnis für Sie. Wir freuen uns auf Ihre Termin-Anfrage.

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